Da es sich hier um eine Website für ausschließlich persönliche Zwecke handelt ist kein Impressum notwendig.
Wer muss ein Impressum angeben?
Wen die Impressumspflicht trifft, regelt vor allem § 5 TMG. Grundsätzlich kann man sagen, dass die Pflicht für alle Anbieter einer Internetseite gilt, wenn die Plattform geschäftlichen Zwecken dient. Damit fallen ausschließlich privat genutzte Seiten nicht unter die Impressumspflicht (§ 18 Medienstaatsvertrag spricht von „ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken“).
Quelle: Bundesministerium für Justiz 08.05.2022